Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anbieter
Sebastian Ebert
Ebert Media
Masseneistraße 56
01900 Großröhrsdorf
E-Mail: sebastian[at]ebertmedia.de
Telefon: 0172 / 3518547
Einzelunternehmen
Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG
Steuernummer: 213/215/01114
2. Leistungsgegenstand
(1) Der Anbieter erbringt künstlerische Dienstleistungen in Form von Comedy-Live-Shows als Showeinlage bei Privatfeiern, Firmenfeiern, Vereins- und Stadtfesten sowie vergleichbaren Veranstaltungen.
(2) Die Auftritte erfolgen ausschließlich live vor Ort.
(3) Bestandteil der Leistung sind verschiedene Liveprogramme, insbesondere Auftritte der Kunstfigur „Frau Birnstein – die verrückte Rollator-Oma“.
(4) Die übliche Programmdauer beträgt circa 55 Minuten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
3. Vertragsschluss
(1) Der Vertrag kommt durch mündliche oder schriftliche Vereinbarung (z. B. per E-Mail oder WhatsApp) und anschließende schriftliche Bookingbestätigung durch den Anbieter zustande.
(2) In Ausnahmefällen kann zusätzlich ein gesonderter schriftlicher Vertrag geschlossen werden.
(3) Maßgeblich für den Vertragsinhalt ist die jeweilige Bookingbestätigung.
4. Künstlerische Freiheit, Programminhalt und Programmdauer
(1) Der Anbieter entscheidet eigenverantwortlich und künstlerisch frei über Inhalt, Ablauf, Dramaturgie und konkrete Länge der Darbietung.
(2) Ein Anspruch des Veranstalters auf eine minutengenaue Programmdauer besteht nicht.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, das Programm ohne vorherige Ankündigung zu verkürzen, wenn:
-
das Publikum erkennbar desinteressiert reagiert,
-
äußere Einflüsse (z. B. Lärm, Störungen, Sicherheitsrisiken, ungeeignete Rahmenbedingungen) die Darbietung wesentlich beeinträchtigen,
-
organisatorische oder technische Mängel vorliegen, die nicht vom Anbieter zu vertreten sind.
(4) Ebenso ist der Anbieter berechtigt, das Programm angemessen zu verlängern, sofern die Publikumsresonanz dies nahelegt und die Veranstaltungssituation dies zulässt.
(5) Eine Verkürzung oder Verlängerung begründet keinen Anspruch auf Minderung oder Zusatzvergütung.
5. Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Die Gage wird individuell vereinbart.
(2) Zusätzlich fällt eine Fahrtkostenpauschale pro gefahrenem Kilometer (einfache Entfernung) an.
(3) Als Kleinunternehmer gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.
(4) Die Zahlung erfolgt:
-
bei Privatveranstaltungen in der Regel bar nach der Veranstaltung,
-
bei Firmen, Vereinen und öffentlichen Auftraggebern per Rechnung und Überweisung nach der Veranstaltung.
6. Stornierung durch den Veranstalter
(1) Privatfeiern:
Eine Stornierung ist kostenfrei möglich.
(2) Firmenfeiern, Vereins- und öffentliche Veranstaltungen:
-
bis 3 Monate vor dem Veranstaltungstermin: kostenfrei
- 50% der Gage bei Absagen bis zu 1 Monat vor der Veranstaltung innerhalb 1 Monats vor dem Veranstaltungstermin: Gage ohne Fahrtkostenpauschale fällig
(3) Erfolgt keine Absage (schriftlich) und der Anbieter reist zum Veranstaltungsort an, ist der volle Betrag (Gage zzgl. Fahrtkosten) zu zahlen.
7. Ausfall, Krankheit, höhere Gewalt
(1) Der Anbieter ist berechtigt, die Veranstaltung bei Krankheit, höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Umständen ersatzlos und ohne Schadensersatzansprüche abzusagen.
(2) Bereits geleistete Zahlungen sind in diesem Fall zurückzuerstatten; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
(3) Muss eine Veranstaltung nach Beginn abgebrochen werden, bleibt der volle Vergütungsanspruch bestehen, sofern der Abbruch nicht vom Anbieter zu vertreten ist.
8. Pflichten des Veranstalters
(1) Der Veranstalter stellt geeignete Rahmenbedingungen (Zugänglichkeit, Parkplatz in Veranstaltungsnähe, Sicherheit, Strom, ggf. Technik) sicher.
(2) Bei ungeeigneten oder sicherheitsrelevanten Bedingungen ist der Anbieter zum Abbruch oder zur Verkürzung der Darbietung berechtigt.
9. Bild-, Ton- und Nutzungsrechte
(1) Veranstalter und Gäste dürfen Foto- und Videoaufnahmen anfertigen und verbreiten.
(2) Das Material darf nicht aus dem Kontext gerissen oder in Verbindung mit:
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rechtsextremen Inhalten,
-
Hass, Hetze oder Gewalt
gebracht werden.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, im Rahmen der Veranstaltung entstandene Fotos und Videos zu eigenen Werbezwecken (Website, Social Media, Print) zu nutzen.
10. Haftung
(1) Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
(3) Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen.
11. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand ist Kamenz, sofern gesetzlich zulässig.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
